Quartiersfonds Ost & Nord

Wer ist antragsberechtigt?

Alle Bürger und Bürgerinnen sowie Vereine und Institutionen, die sich mit Ideen, Aktionen, Maßnahmen und Projekten für die Entwicklung des Halleschen Ostens oder Nordens einsetzen wollen, können Geld aus den Quartiersfonds Ost beziehungsweise Nord beantragen. Die Projekte müssen aus der bzw. mit der Bewohnerschaft initiiert werden.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Projekte aus dem oder für den Halleschen Norden beziehungsweise Osten, die möglichst vielen Bewohner*innen zugutekommen.

Ziel der Quartiersfonds ist es:

  • die Entwicklung der Quartiere zu fördern
  • zu eigenverantwortlichem Handeln und quartiersbezogenen Aktivitäten zu motivieren
  • Projekte zu fördern, die gemeinnützig und gemeinwohlorientiert folgende inhaltliche Ziele unterstützen:
    • Schaffung von gemeinschaftlichen Grünflächen und Begegnungsräumen
    • heterogenes Wohnen zum Mitgestalten
    • verkehrsberuhigter Straßenraum mit Aufenthaltsqualität
    • vielfältige Nachbarschaftsangebote mit Gegenzugs- und Austauschmöglichkeiten
    • leicht zugängliche Bildungs- und Kulturangebote im Quartier
    • lebendige Freizeitstruktur für alle Altersklassen
    • Imageverbesserung und erhöhte Wahrnehmbarkeit des Quartiers

Die Projekte sollen mindestens eines, idealerweise mehrere der folgenden Kriterien erfüllen:

  • eindeutiger Bezug zu den Projektgebieten
  • Aktivierung der Bürger und Bürgerinnen
  • Förderung und Anleitung zur Selbsthilfe/Eigenverantwortung
  • Stärkung nachbarschaftlicher Kontakte
  • nachbarschaftlicher Nutzen
  • Belebung der Stadtteilkultur
  • Gestaltung des Wohnumfeldes
  • Stärkung des Images und Identifikationsförderung der Bevölkerung mit dem Quartier

Folgende Maßnahmen/Ausgaben können nicht gefördert werden:

  • Maßnahmen, mit deren Durchführung bereits vor der Bewilligung begonnen wurde
  • laufende Betriebs- und Sachkosten der Antragsteller
  • reguläre Personalkosten der Antragsteller
  • Kosten, die nicht in direktem Zusammenhang mit der Maßnahme stehen

Wann und wie können Anträge gestellt werden?

Das ausgefüllte Antragsformular senden Sie per

E-Mail an: foerderung@buergerstiftung-halle.de

(oder im Notfall per Post an: Bürgerstiftung Halle, Große Ulrichstraße 27, 06108 Halle).

Anträge können jederzeit gestellt werden.

Wie läuft eine Förderung ab?

Nach Zustimmung zum Projektantrag folgt eine schriftliche Förderzusage. In dieser Bewilligung werden die Fördersumme sowie eventuelle Auflagen genannt.

Sie können nun mit Ihrem Projekt beginnen.

Wie erfolgt die Abrechnung?

Innerhalb von sechs Wochen nach Beendigung des Projektes muss die Gesamtabrechnung erfolgen. Dies umfasst die Kurzdokumentation, den Ausgabennachweis und die Einreichung von 3–5 Fotos sowie Presseartikel und Belegexemplare von Druckerzeugnissen falls vorhanden. Für die Kurzdokumentation und den Ausgabennachweis verwenden Sie bitte das entsprechende Formular (siehe unten).

Das ausgefällte Formular zur Abrechnung reichen Sie bitte unterschrieben bei der Geschäftsstelle des Quartierfonds ein, der Bürgerstiftung Halle. 

Bitte reichen Sie zum Ausgabennachweis außerdem alle Belege im Original ein. Falls Ihnen eine Rechnung nur digital (E-Rechnung) vorliegt, müssen Sie uns diese im gleichen Format weiterleiten an: foerderung@buergerstiftung-halle.de. Legen Sie uns außerdem einen Ausdruck der Rechnung bei. Falls aus einer Rechnung nicht bereits hervorgeht, dass der Rechnungsbetrag beglichen wurde (z. B. bei Barquittungen), müssen Sie zusätzlich einen Zahlungsnachweis einreichen. Dieser reicht bspw. als Kopie der Kontobewegung bzw. des Kontoauszugs aus.  

Antrags- und Abrechnungsunterlagen


Die Quartiersfonds Ost und Nord werden im Rahmen des Europäischen Sozialfonds Plus kofinanziert von der Europäischen Union.
Bürgerstiftung Halle – Gemeinsam wird's mehr.

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