Quartiersfonds Ost & Nord

Wer ist antragsberechtigt?

Alle Bürger und Bürgerinnen sowie Vereine und Institutionen, die sich mit Ideen, Aktionen, Maßnahmen und Projekten für die Entwicklung des Halleschen Ostens oder Nordens einsetzen wollen, können Geld aus den Quartiersfonds Ost beziehungsweise Nord beantragen. Die Projekte müssen aus der bzw. mit der Bewohnerschaft initiiert werden.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Projekte aus dem oder für den Halleschen Norden beziehungsweise Osten, die möglichst vielen Bewohnern zugutekommen.
Ziel der Quartiersfonds ist es:

  • die Entwicklung der Quartiere zu fördern
  • zu eigenverantwortlichem Handeln und quartiersbezogenen Aktivitäten zu motivieren
  • Projekte zu fördern, die gemeinnützig und gemeinwohlorientiert folgende inhaltliche Ziele unterstützen:
    • Schaffung von gemeinschaftlichen Grünflächen und Begegnungsräumen
    • heterogenes Wohnen zum Mitgestalten
    • verkehrsberuhigter Straßenraum mit Aufenthaltsqualität
    • vielfältige Nachbarschaftsangebote mit Gegenzugs- und Austauschmöglichkeiten
    • leicht zugängliche Bildungs- und Kulturangebote im Quartier
    • lebendige Freizeitstruktur für alle Altersklassen
    • Imageverbesserung und erhöhte Wahrnehmbarkeit des Quartiers

Die Projekte sollen mindestens eines, idealerweise mehrere der folgenden Kriterien erfüllen:

  • eindeutiger Bezug zu den Projektgebieten
  • Aktivierung der Bürger und Bürgerinnen
  • Förderung und Anleitung zur Selbsthilfe/Eigenverantwortung
  • Stärkung nachbarschaftlicher Kontakte
  • nachbarschaftlicher Nutzen
  • Belebung der Stadtteilkultur
  • Gestaltung des Wohnumfeldes
  • Stärkung des Images und Identifikationsförderung der Bevölkerung mit dem Quartier

Folgende Maßnahmen/Ausgaben können nicht gefördert werden:

  • Maßnahmen, mit deren Durchführung bereits vor der Bewilligung begonnen wurde
  • laufende Betriebs- und Sachkosten der Antragsteller
  • reguläre Personalkosten der Antragsteller
  • Kosten, die nicht in direktem Zusammenhang mit der Maßnahme stehen

Wann und wie können Anträge gestellt werden?

Das ausgefüllte Antragsformular senden Sie per

E-Mail an: foerderung@buergerstiftung-halle.de

(oder im Notfall per Post an: Bürgerstiftung Halle, Große Ulrichstraße 27, 06108 Halle).

Anträge können jederzeit gestellt werden.

Wie läuft eine Förderung ab?

Nach Zustimmung zum Projektantrag folgt eine schriftliche Förderzusage. In dieser Bewilligung werden die Fördersumme sowie eventuelle Auflagen genannt.

Sie können nun mit Ihrem Projekt beginnen.

Wie erfolgt die Abrechnung?

Innerhalb von einem Monat nach Beendigung des Projektes (oder spätestens bis zum 15. Dezember des Kalenderjahres) muss die Gesamtabrechnung erfolgen. Dies umfasst neben dem Verwendungsnachweis für alle Ausgaben eine digitale Kurzdokumentation (ca. 1 A4 Seite + 3-5 Fotos) sowie Presseartikel und Belegexemplare soweit vorhanden.

Nach Abschluss des Projektes reichen Sie die Quittungen ein und geben eine kurze Dokumentation des Projektes (beispielsweise einige Fotos und einen kurzen Text) bei der Geschäftsstelle der Quartierfonds, der Bürgerstiftung, ab. Ihre Abrechnung wird geprüft, und Ihre Auslagen zurückerstattet.

Was passiert mit nicht abgerufenen Mitteln?

Nicht abgerufene Mittel können auf Antrag in das folgende Kalenderjahr übertragen werden.

Antragsunterlagen

Die Quartiersfonds Ost und Nord werden im Rahmen des Europäischen Sozialfonds Plus kofinanziert von der Europäischen Union.

Bürgerstiftung Halle – Gemeinsam wird's mehr.

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