Quartiersfonds Freiimfelde

Der Quartiersfonds Freiimfelde wurde gemeinsam von der Montag Stiftung Urbane Räume gAG und der Stadt Halle initiiert; seit dem Jahr 2020 ist er in Trägerschaft der Bürgerstiftung Halle. Durch den Quartiersfonds soll bürgerschaftliches Engagement unterstützt und Projekte aus dem und für das Viertel gefördert werden.

Wer ist antragsberechtigt?

Alle Bürger und Bürgerinnen sowie Vereine und Institutionen, die sich mit Ideen, Aktionen, Maßnahmen und Projekten für die Entwicklung von Freiimfelde einsetzen wollen, können Geld aus dem Quartiersfonds beantragen. Die Projekte müssen aus der bzw. mit der Bewohnerschaft initiiert werden.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Projekte aus dem oder für das Viertel Freiimfelde, die möglichst vielen Bewohnern zugutekommen.
Ziel des Quartiersfonds ist es:

  • die Entwicklung des Quartiers zu fördern
  • zu eigenverantwortlichem Handeln und quartiersbezogenen Aktivitäten zu motivieren
  • Projekte zu fördern, die gemeinnützig und gemeinwohlorientiert folgende inhaltliche Ziele unterstützen:
    • Schaffung von gemeinschaftlichen Grünflächen und Begegnungsräumen
    • heterogenes Wohnen zum Mitgestalten
    • verkehrsberuhigter Straßenraum mit Aufenthaltsqualität
    • vielfältige Nachbarschaftsangebote mit Gegenzugs- und Austauschmöglichkeiten
    • leicht zugängliche Bildungs- und Kulturangebote im Quartier
    • lebendige Freizeitstruktur für alle Altersklassen
    • Imageverbesserung und erhöhte Wahrnehmbarkeit des Quartiers

Die Projekte sollen mindestens eines, idealerweise mehrere der folgenden Kriterien erfüllen:

  • eindeutiger Bezug zum Projektgebiet
  • Aktivierung der Bürger und Bürgerinnen
  • Förderung und Anleitung zur Selbsthilfe/Eigenverantwortung
  • Stärkung nachbarschaftlicher Kontakte
  • nachbarschaftlicher Nutzen
  • Belebung der Stadtteilkultur
  • Gestaltung des Wohnumfeldes
  • Stärkung des Images und Identifikationsförderung der Bevölkerung mit dem Quartier

Folgende Maßnahmen/Ausgaben können nicht gefördert werden:

  • Maßnahmen, mit deren Durchführung bereits vor der Bewilligung begonnen wurde
  • laufende Betriebs- und Sachkosten der Antragsteller
  • reguläre Personalkosten der Antragsteller
  • Kosten, die nicht in direktem Zusammenhang mit der Maßnahme stehen

Wann  und wie können Anträge gestellt werden?

Das ausgefüllte Antragsformular (hier zum Download) senden Sie per

Email an: foerderung@buergerstiftung-halle.de

(oder im Notfall per Post an: Bürgerstiftung Halle, Große Ulrichstraße 27, 06108 Halle).

Anträge können jederzeit gestellt werden; entschieden wird über die Anträge alle zwei Monate bei den Sitzungen des  Quartiersbeirats. Damit die Anträge berücksichtigt werden können müssen sie spätestens eine Woche vorher bei der Bürgerstiftung Halle oder im Quartiersladen eingehen.

Der  Quartiersbeirat besteht aus Vertretern der Bürgerstiftung Halle, der Stadt Halle (Saale), des Freiimfelde e.V., der Freiraumgalerie, der Kirchengemeinde, der Montag Stiftung Urbane Räume, der Comeniusschule, des Bürgertreffs Reideburger Straße sowie der Quartiersmanagerin.

Wie läuft eine Förderung ab?

Nach Zustimmung zum Projektantrag durch den Quartiersbeirat folgt eine schriftliche Förderzusage. In dieser Bewilligung werden die Fördersumme sowie eventuelle Auflagen genannt.

Sie können nun mit Ihrem Projekt beginnen.

Wie erfolgt die Abrechnung?

Innerhalb von einem Monat nach Beendigung des Projektes (oder spätestens bis zum 15. Dezember des Kalenderjahres) muss die Gesamtabrechnung erfolgen. Dies umfasst neben dem Verwendungsnachweis für alle Ausgaben eine digitale Kurzdokumentation (ca. 1 A4 Seite + 3-5 Fotos) sowie Presseartikel und Belegexemplare soweit vorhanden.

Nach Abschluss des Projektes reichen Sie die Quittungen ein und geben eine kurze Dokumentation des Projektes (beispielsweise einige Fotos und einen kurzen Text) bei der Geschäftsstelle des Quartierfonds, der Bürgerstiftung, ab. Ihre Abrechnung wird geprüft, und Ihre Auslagen zurückerstattet.

Was passiert mit nicht abgerufenen Mitteln?

Nicht abgerufene Mittel können auf Antrag in das folgende Kalenderjahr übertragen werden.

Antragsunterlagen

Download Antragsformular

Download Förderrichtlinie (vorläufige Fassung, Stand 07.02.2020)

Bürgerstiftung Halle – Gemeinsam wird's mehr.

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