Häufige Fragen und Antworten (FAQ)

Wer kann einen Antrag stellen?

  • gemeinnützige Vereine und Institutionen
  • engagierte Initiativen ohne feste Organisationsform

 

Welche Ideen werden gefördert?

Die HALLIANZ Engagement-Fonds fördern Projekte zur Gestaltung demokratischer und vielfältiger Stadtkultur. Es geht um die Förderung von Verantwortung für das Gemeinwohl, Beteiligung an Demokratie und Gesellschaft sowie der Begegnung unterschiedlicher Menschen aus vielfältigen sozialen, kulturellen und religiösen Milieus.

Für die HALLIANZ Engagement-Fonds ist das Ehrenamt zentral. Die geförderten Projekte werden also entweder ehrenamtlich geführt oder regen zum ehrenamtlichen Engagement an. Sie müssen dabei immer einen Bezug zu den Kernthemen der 4 Fonds Vielfaltgestaltung, Demokratiebildung, Engagement und Begegnung haben. Darüber hinaus beziehen sich die Projekte auf Situationen im Stadtteil oder der Stadt Halle.

Bei den HALLIANZ Engagement-Fonds handelt es sich um insgesamt 4 selbstständige Fonds:

1) HALLIANZ Engagement-Fonds Vielfaltgestaltung:
Unsere Stadtgesellschaft ist von Heterogenität geprägt. Ob Alter, Geschlecht, Hautfarbe oder anderes - wenn viele Menschen dicht beieinander leben, können Misstrauen vor dem Fremden, unterschiedliche Vorstellungen vom Alltag, gelebte Religionen, Sprachbarrieren … zu Spannungen führen. Daher fördern wir Projekte, die sich um einen Austausch zwischen verschiedenen sozialen bzw. kulturellen Gruppen und Communities bemühen. Es geht um Öffnung, Zugänglichkeit und gemeinsame Erfahrungsräume.

2) HALLIANZ Engagement-Fonds Demokratiebildung:
Die Projekte, die durch diesen Fonds unterstützt werden, beschäftigen sich vor allem mit Demokratiebildung. Das bedeutet: Sie zeigen, wie Demokratie funktioniert und warum sie wichtig ist. Menschen sollen lernen, ihre Meinung zu sagen, anderen zuzuhören und gemeinsam Lösungen zu finden. Hierzu gehören auch Bildungsveranstaltungen zur Erinnerungskultur, die Teil unserer heutigen demokratischen Gesellschaft ist.

3) HALLIANZ Engagement-Fonds Engagement:
Projekte, die sich auf diesen Fonds bewerben, zeichnen sich nicht nur dadurch aus, selbst ehrenamtlich geführt zu sein aus. Darüber hinaus zielen sie auf Kooperationen mit weiteren ehrenamtlich Aktiven Akteur*innen und regen aktiv zum Ehrenamt an, z.B. indem sie Netzwerke oder Kooperationen für einmalige oder langfristige gemeinsame Aktionen bilden. 

4) HALLIANZ Engagement-Fonds Begegnung:
Dieser Fonds fördert Projekte, die sich um Begegnungen zwischen Menschen bemühen und sich so aktiv gegen Vereinzelung und Einsamkeit einsetzen. Nachbarschaftsfeste, Kooperationen im Quartier, offene Treffs und vieles mehr sind hierfür stets gute Beispiele.

Projektlaufzeiten müssen zwischen dem 01.01.2026 und dem 31.12.2026 liegen und diesen Zeitraum nicht überschreiten. Die maximal beantragbare Fördersumme liegt bei 1.500 €.

Damit Sie sicher gehen können, dass Ihr Projekt perfekt zu einem der HALLIANZ Engagement-Fonds passt und gefördert werden könnte, stellen wir Ihnen hier eine Kriterien-Checkliste zur Verfügung.

 

Wie kann ich einen Antrag stellen?

Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über unsere Datenbank. Anträge per Post und Email werden nicht akzeptiert.

Hier geht es zum Antragsformular.

 

Was passiert nach Einreichung meines Antrags?

Über die Förderzusage- oder absage wird in der monatlichen Beiratssitzung der HALLIANZ Engagement-Fonds beraten und entschieden. Falls sich Fragen ergeben oder weitere Hinweise sinnvoll sind, werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen. Sobald eine Entscheidung gefällt wurde, erhalten Sie von uns zeitnah eine Rückmeldung und eine offizielle Zu- oder Absage.

Bei einer Zusage erhalten Sie von uns auch Hinweise für die nächsten Schritte. Sie haben dann außerdem Zugang zum Self-Service-Bereich. Hier können Sie alles bis zur Abrechnung Ihres Projektes selbst steuern sowie alle nötigen Formulare und Informationen erhalten.

Der Start der Förderung beginnt mit einem Vertragsschluss zwischen Ihnen bzw. Ihrer Organisation und uns als Bürgerstiftung Halle.

  • Es wird entweder ein Weiterleitungsvertrag, oder
  • ein Kooperationsvertrag geschlossen

 

Kann oder muss mein Projekt über weitere Mittel (z. B. Eigenanteile) finanziert werden?

Sie müssen für ihr Projekt keine Eigenanteile nachweisen.

Das Projekt muss außerdem nicht ausschließlich über einen der Fonds finanziert werden. Kombinationen mit weiteren Mitteln sind möglich. Im Antrag werden Sie dazu aufgefordert weitere Förderungen anzugeben.

Doppelabrechnungen sind ausgeschlossen!

 

Welche Kosten werden übernommen?

Ehrenamtspauschalen:

Für ehrenamtlich Tätige können Aufwandspauschalen gezahlt werden. Hierfür sollte ein Ehrenamtsvertrag geschlossen werden und die ehrenamtlich geleistete Arbeit über Stundennachweise dokumentiert werden.

Wir bitten darum Ehrenamt auch als Ehrenamt zu verstehen. Die Pauschalen stellen keine Zahlung einer Arbeitsleistung dar, sondern dienen lediglich der Wertschätzung und einem kleinen Ausgleich.

Bei Kooperationsverträgen mit uns gilt: Der Vertrag wird zwischen der Bürgerstiftung Halle und der ehrenamtlich tätigen Person geschlossen. Die Formulare können Sie im Self-Service-Bereich downloaden.

Nur bei Weiterleitungsverträgen wird der Vertrag zwischen Ihrer Organisation und der ehrenamtlich tätigen Person geschlossen.

Honorarkosten:

Um Honorarkosten geltend machen zu können, muss ein Honorarvertrag geschlossen werden. Außerdem muss der Auftragnehmer/die Auftragnehmerin, an den/die das Honorar gezahlt werden soll, eine Rechnung für die geleistete Arbeit stellen.

Bei Kooperationsverträgen mit uns gilt: Der Vertrag wird zwischen der Bürgerstiftung Halle und dem/der Auftragnehmer/in geschlossen. Die Rechnung wird dierekt an die Bürgerstiftung gestellt. Die Formulare können Sie im Self-Service-Bereich downloaden.

Nur bei Weiterleitungsverträgen wird der Vertrag zwischen Ihrer Organisation und dem/der Auftragnehmer/in geschlossen. In dem Fall wird die Rechnung an Ihre Organisation gestellt. 

Sachkosten:

Sachkosten sind vielfältig und können bspw. Folgendes umfassen:

  •     Miete für Veranstaltungsräume
  •     Druckkosten
  •     Kosten für Öffentlichkeitsarbeit
  •     Materialkosten
  •     Fahrtkosten
  •     u.v.m.

Auch hier gilt bei Kooperationsverträgen, dass Rechnungslegungen an die Bürgerstiftung Halle erfolgen sollten.

Verpflegungskosten:

Wenn Sie Verpflegungskosten einplanen, kontaktieren Sie uns bitte vor Antragstellung zur Absprache.

 

Welche Kosten können NICHT abgerechnet werden?

  •     Ausgaben für alkoholische Getränke
  •     Pfand
  •     Tragetüten
  •     Gutscheine
  •     Ausgaben, die außerhalb des Projektzeitraums liegen
  •     Personalkosten

 

Wie erfolgt die Kostenerstattung?

Nur bei Weiterleitungsverträgen:

Es muss eine Mittelanforderung bei uns gestellt werden. Voraussetzung hierfür ist der unterschriebene und bei uns eingegangene Weiterleitungsvertrag.

Ob Sie alle Mittel mit einmal anfordern oder sich die Auszahlung einteilen, entscheiden Sie selbst. Die Verwendung der Mittel wird in der Abrechnung (siehe weiter unten) nachgewiesen.

Bei Kooperationsverträgen:

Die Erstattung der Auslagen erfolgt gegen Vorlage der Originalrechnungen und Quittungen. Pauschalen und Honorare werden durch Rechnungslegung an die Bürgerstiftung direkt von uns bezahlt. Voraussetzung hierfür ist der unterschriebene und bei uns eingegangene Kooperationsvertrag.

Wie Sie Ihr Projekt am Ende abrechnen können, erfahren Sie weiter unten.

 

Was muss ich während der Umsetzung beachten?

Um unser wichtiges Thema "Demokratie leben" innerhalb unserer Stadtgesellschaft im Gespräch zu halten, legen wir Wert auf eine gute Öffentlichkeitsarbeit der geförderten Projekte. Dazu gehört auch der Hinweis auf das Förderprogramm. Antworten auf alle Fragen dazu finden Sie im Merkblatt zur Öffentlichkeitsarbeit im Downloadbereich. Sie können dieses auch jederzeit im Self-Service-Bereich downloaden.

Bitte denken Sie daher an Folgendes:

  • Bei der Herstellung von Drucksachen (Postkarten, Plakate, Flyer etc.) das Förderlogo der HALLIANZ für Vielfalt nicht vergessen (Vorlagen dazu im Downloadbereich).
  • Sämtliche Materialien der Öffentlichkeitsarbeit sind vor Drucklegung freigeben zu lassen. Entwürfe können an foerderung@buergerstiftung-halle.de gesendet werden.
  • Um Ihr Projekt bekannt zu machen, benötigen wir für unsere Öffentlichkeitsarbeit einen Kurztext (ca. 300-500 Zeichen), der kurz und anschaulich beschreibt, worum es in Ihrem Projekt geht, sowie zwei bis fünf digitale Fotos. Bitte bedenken Sie dabei an die Freigabe der Bildrechte durch eventuell dargestellte Personen. (Bilder sowie Angaben zum Urheberrecht können im Self-Service-Bereich hochgeladen bzw. angegeben werden.)
  • Genauso können Sie uns auch Veranstaltungstermine Ihres Projekt weitergeben, die mit einer größeren Reichweite beworben werden sollen. Auch das können Sie gern im Self-Service-Bereich einpflegen. Wir teilen solche Informationen und Ankündigungen dann über unsere eigenen Kanäle.

Außerdem:

Machen Sie sich das Leben leichter und bedenken Sie bereits während der Umsetzung die Dokumentation und Abrechnung.

  • Führen Sie bei Ihren Veranstaltungen immer Teilnahmelisten. Das Formular hierfür erhalten sie über den Self-Service-Bereich. Sollten Sie Fragen oder Bedenken haben, bitten wir Sie, sich mit uns abzustimmen!
  • Sammeln Sie alle Quittungen und Bons für die Abrechnung.
  • Machen Sie sich Notizen für den Sachbericht, den wir zum Abschluss von Ihnen erbitten.

 

Was muss ich tun, wenn Änderungen im Zeit- und Kostenplanvorgenommen werden müssen? 

Wenn Änderungen im Zeit- und Kostenplan nötig werden, bitten wir dies kurz und formlos mit uns abzustimmen.

Für Kostenänderungen gilt:

  • Die maximale Fördersumme kann nicht überschritten werden.
  • Sollten Sie am Ende weniger ausgegeben haben, als Sie an Mitteln bereits abgerufen haben, müssen Sie den nicht genutzten Betrag zurückzahlen.

 

Wann muss die Endabrechnungen erfolgen und was brauche ich dafür?

Ihr gefördertes Projekt muss spätestens 6 Wochen nach Ende des Förderzeitraums abgerechnet werden. Bei Nichteinreichung der nötigen Unterlagen kann es zu Rückforderungen kommen. Wir bitten daher darum, sich bei Fragen und Unsicherheiten stets an uns zu wenden. Wir helfen gern weiter.

Einmal vorab: Alle notwendigen Formulare und Vorlagen erhalten Sie von uns bzw. über den Self-Service-Bereich.

Folgendes ist Teil der Abrechnung:

  1. Sachbericht über den Verlauf und Ergebnis Ihres Projektes. Dieser ist im Self-Service-Bereich einzupflegen.
  2. Teilnahmelisten: Für die Abrechnung von Veranstaltungen benötigen wir Teilnahmelisten. (Falls schon die Teilnahme an einer bestimmten Veranstaltung für bestimmte Personengruppen eine Gefährdungslage auslösen würde, können anonymisierte Teilnahmelisten geführt werden.) Uns ist bewusst, dass nicht jedes Format mit Teilnahmelisten kompatibel scheint. Wir bitte Sie daher sich mit uns abzustimmen.
  3. Zur Abrechnung entstandener Kosten sind folgende Unterlagen zusammenhängend nötig:
    • Rechnungen und Originalbelege für entstandene Kosten:
      • Alle Belege, Rechnungen und Quittungen sind uns im Original einzureichen. (Denken Sie daran, dass seit Einführung der E-Rechnungen, die Datei-Formate die Originale bilden und nicht deren Drucke.)
      • Hierzu zählen ebenso Honorar- und Ehrenamtsverträge mit dazugehöriger Rechnung (Honorar) bzw. mit Stundenliste (Ehrenamt), wenn solche Verträge geschlossen wurden.
      • Quittungen sollten einzeln auf eine A4-Seite aufgeklebt werden.
    • Wenn Fahrtkosten entstanden sind, erfolgt eine Reisekostenabrechnung:
      Falls öffentlicher Nahverkehr oder Bahn genutzt wurden, reichen Sie uns bitte die Tickets wie sonstige Belege ein. Ansonsten können 20 Cent pro km abgerechnet werden. Die Entfernung kann z.B. mit einem Google-Maps-Routenplaner nachgewiesen werden.
    • Kostenerstattung mit Belegen (siehe oben) und ggf. Zahlungsnachweisen:
      Wir brauchen einen Nachweis, dass alle geltend gemachten Kosten auch beglichen wurden. Dieser Nachweis kann bspw. über eine Kopie der Kontoauszüge zu allen Zahlungsvorgänge, die nicht bar ausgeführt wurden, erfolgen.
      Ein gesonderter Zahlungsnachweis ist nicht nötig, wenn aus den Belegen selbst bereits hervorgeht, dass eine Zahlung erfolgte (z.B. bei Barquittungen oder Bestätigungen von Vorkassen).
  4. Wir freuen uns außerdem über 2-5 Fotos (digital). Teilen Sie uns dazu immer mit, ob wir die Bilder verwenden dürfen und wer Urheber ist. Sie können die Bilder im Self-Service-Bereich hochladen.
  5. Falls vorhanden: Druckerzeugnisse (Bitte 3 Exemplare beilegen).

 

Sie haben noch Fragen?

Schreiben Sie uns unter: foerderung@buergerstiftung-halle.de

Oder rufen Sie uns an:

Zu allen inhaltlichen Fragen und zur allgemeinen Förderberatung:
0345 - 68 58 796 (Ulrike Rühlmann)

Zu alle Fragen zur Abrechnung, Formularen oder z.B. dem Self-Service-Bereich:
0345 - 131 777 23 (Viktoria Abel)

 

In eigener Sache

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