Häufige Fragen und Antworten (FAQ)
Wer kann einen Antrag stellen?
- gemeinnützige Vereine und Institutionen
- gemeinnützig engagierte Initiativen ohne feste Organisationsform
- gemeinnützig engagierte Privatpersonen
Die Gemeinnützigkeit ist stets Voraussetzung.
Welche Ideen werden gefördert?
Der HALLIANZ Engagement-Fonds fördert Projekte zur Gestaltung demokratischer und vielfältiger Stadtkultur. Es geht um die Förderung von Verantwortung für das Gemeinwohl, Beteiligung an Demokratie und Gesellschaft sowie der Begegnung unterschiedlicher Menschen aus vielfältigen sozialen, kulturellen und religiösen Milieus.
Für den HALLIANZ Engagement-Fonds ist das Ehrenamt zentral. Die geförderten Projekte werden also entweder ehrenamtlich geführt oder regen zum ehrenamtlichen Engagement an. Sie müssen dabei immer einen Bezug zu den Kernthemen Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit bzw. Vielfalt haben. Darüber hinaus beziehen sich die Projekte auf Situationen im Stadtteil oder der Stadt Halle.
Projektlaufzeiten müssen zwischen dem 01.01.2025 und dem 31.12.2025 liegen und diesen Zeitraum nicht überschreiten. Die maximal beantragbare Fördersumme liegt bei 1.500 €.
Damit Sie sicher gehen können, dass Ihr Projekt perfekt zum HALLIANZ Engagement-Fond passt und gefördert werden könnte, stellen wir Ihnen hier eine Kriterien-Checkliste zur Verfügung.
Wie kann ich einen Antrag stellen?
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über unsere Datenbank. Anträge per Post und Email werden nicht akzeptiert.
Hier geht es zum Antragsformular.
Was passiert nach Einreichung meines Antrags?
Über die Förderzusage- oder absage wird in der monatlichen Beiratssitzung des HALLIANZ Engagement-Fonds beraten und entschieden. Falls sich Fragen ergeben oder weitere Hinweise sinnvoll sind, werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen. Sobald eine Entscheidung gefällt wurde, erhalten Sie von uns zeitnah eine Rückmeldung und eine offizielle Zu- oder Absage.
Bei einer Zusage erhalten Sie von uns auch Hinweise für die nächsten Schritte. Der Start der Förderung beginnt mit einem Vertragsschluss zwischen Ihnen bzw. Ihrer Organisation und uns als Bürgerstiftung Halle.
- Mit gemeinnützigen Vereinen und Institutionen schließen wir einen Weiterleitungsvertrag, der die Weiterleitung der Fördermittel an die geförderte Organisation regelt.
- Mit gemeinnützig tätigen Personen und Initiativen schließen wir einen Kooperationsvertrag. Die Fördermittel werden weiterhin von uns verwaltet.
Kann oder muss mein Projekt über weitere Mittel (z. B. Eigenanteile) finanziert werden?
Sie müssen für ihr Projekt keine Eigenanteile nachweisen.
Das Projekt muss außerdem nicht ausschließlich über den Fonds finanziert werden. Kombinationen mit weiteren Mitteln sind möglich. Im Antrag werden Sie dazu aufgefordert weitere Förderungen anzugeben.
Doppelabrechnungen sind ausgeschlossen!
Welche Kosten werden übernommen?
Ehrenamtspauschalen:
Für ehrenamtlich Tätige können Aufwandspauschalen gezahlt werden. Hierfür sollte ein Ehrenamtsvertrag geschlossen werden und die ehrenamtlich geleistete Arbeit über Stundennachweise dokumentiert werden.
- Für gemeinnützige Vereine und andere Institutionen gilt:
Der Ehrenamtsvertrag sollte zwischen dem Verein bzw. der Institution und der ehrenamtlich tätigen Person geschlossen werden. - Für gemeinnützig engagierte Initiativen ohne feste Organisationsform und Privatpersonen gilt:
Der Vertrag wird zwischen der Bürgerstiftung Halle und der Initiative bzw. der Privatperson geschlossen. - Ein Musterformular für den Stundennachweis befindet sich im Downloadbereich.
Honorarkosten:
Um Honorarkosten geltend machen zu können, muss ein Honorarvertrag geschlossen werden. Außerdem muss der Auftragnehmer/der Auftragnehmerin, an den/die das Honorar gezahlt werden soll, eine Rechnung für die geleistete Arbeit stellen.
- Für gemeinnützige Vereine und andere Institutionen gilt:
Der Honorarvertrag sollte zwischen dem Verein bzw. der Institution und dem Auftragnehmer/der Auftragnehmerin geschlossen werden. Die Rechnung des Auftragnehmers/der Auftragnehmerin ist an den geförderten Verein bzw. die Institution zu stellen. - Für gemeinnützig engagierte Initiativen ohne feste Organisationsform und Privatpersonen gilt:
Der Honorarvertrag wird zwischen der Bürgerstiftung Halle und dem Auftragnehmer/der Auftragnehmerin geschlossen. Die Rechnung des Auftragnehmers/der Auftragnehmerin ist an die Bürgerstiftung Halle zu stellen. - Im Downloadbereich ist ein Musterexemplar zu finden, das verwendet werden kann, aber nicht muss.
Sachkosten:
Sachkosten sind vielfältig und können bspw. Folgendes umfassen:
- Miete für Veranstaltungsräume
- Druckkosten
- Kosten für Öffentlichkeitsarbeit
- Materialkosten
- Fahrtkosten
- u.v.m.
Verpflegungskosten:
Wenn Sie Verpflegungskosten einplanen, kontaktieren Sie uns bitte vor Antragstellung zur Absprache.
Welche Kosten können NICHT abgerechnet werden?
- Ausgaben für alkoholische Getränke
- Pfand
- Tragetüten
- Gutscheine
- Ausgaben, die außerhalb des Projektzeitraums liegen
- Personalkosten
Wie erfolgt die Kostenerstattung?
Gemeinnützige Vereine und Institutionen:
Der Mittelabruf erfolgt entweder als:
- Vorschuss mit max. 90% der Gesamtsumme. (Die restlichen 10% der Gesamtsumme werden nach Endabrechnung ausgezahlt.)
oder:
- nach Abschluss und mit Endabrechnung des Projektes zu 100% der Gesamtsumme.
Das Formular für den Mittelabruf befindet sich im Downloadbereich.
Gemeinnützig engagierte Initiativen ohne feste Organisationsform und Privatpersonen:
Die Erstattung der Auslagen erfolgt gegen Vorlage der Originalrechnungen und Quittungen.
Wie Sie Ihr Projekt am Ende abrechnen können, erfahren Sie weiter unten.
Was muss ich während der Umsetzung beachten?
Um unser wichtiges Thema "Demokratie leben" innerhalb unserer Stadtgesellschaft im Gespräch zu halten legen wir Wert auf eine gute Öffentlichkeitsarbeit der geförderten Projekte. Dazu gehört auch der Hinweis auf das Förderprogramm. Antworten auf alle Fragen dazu findet Ihr im Merkblatt zur Öffentlichkeitsarbeit im Downloadbereich.
Bitte denken Sie daher an Folgendes:
- Bei der Herstellung von Drucksachen (Postkarten, Plakate, Flyer etc.) das Förderlogo der Hallianz nicht vergessen (Vorlagen dazu im Downloadbereich).
- Sämtliche Materialien der Öffentlichkeitsarbeit sind vor Drucklegung freigeben zu lassen. Entwürfe können an foerderung@buergerstiftung-halle.de gesendet werden.
- Um Ihr Projekt bekannt zu machen, benötigen wir für unsere Öffentlichkeitsarbeit einen Kurztext (ca. 300-500 Zeichen), der kurz und anschaulich beschreibt, worum es in Ihrem Projekt geht, sowie zwei bis fünf digitale Fotos. Bitte bedenken Sie dabei die Freigabe der Bildrechte durch eventuell dargestellte Personen.
Außerdem:
Machen Sie sich das Leben leichter und bedenken Sie bereits während der Umsetzung die Dokumentation und Abrechnung.
- Führen Sie bei Ihren Veranstaltungen Teilnahmelisten
- Sammeln Sie alle Quittungen und Bons für die Abrechnung.
- Machen Sie sich Notizen für den Sachbericht und den Auswertungsbogen, die wir zum Abschluss von Ihnen erbitten.
Was muss ich tun, wenn Änderungen im Zeit- und Kostenplanvorgenommen werden müssen?
Wenn Änderungen im Zeit- und Kostenplan nötig werden, bitten wir dies kurz und formlos mit uns abzustimmen.
Für Kostenänderungen gilt:
- Die maximale Fördersumme kann nicht überschritten werden.
- Sollten Sie am Ende weniger ausgegeben haben, als Sie an Mitteln abgerufen haben, müssen Sie den nicht genutzten Betrag zurückzahlen.
Wann muss die Endabrechnungen erfolgen und was brauche ich dafür?
Ihr gefördertes Projekt muss spätestens 6 Wochen nach Ende des Förderzeitraums abgerechnet werden. Bei Nichteinreichung der nötigen Unterlagen kann es zu Rückforderungen kommen. Wir bitten daher darum, sich bei Fragen und Unsicherheiten stets an uns zu wenden. Wir helfen gern weiter.
Einmal vorab: Alle notwendigen Formulare und Vorlagen finden Sie im Downloadbereich.
- Sachbericht über den Verlauf und Ergebnis Ihres Projektes
- Zur Abrechnung entstandener Kosten sind folgende Unterlagen zusammenhängend nötig:
- Belegliste:
Bitte listen Sie hier alle entstandenen Kosten einzeln auf.
Die Belegliste ist uns unterschrieben im Original einzureichen.
Scans oder Digitalunterschriften reichen NICHT aus. - Teilnahmelisten: Für die Abrechnung von Veranstaltungen benötigen wir Teilnahmelisten. (Falls schon die Teilnahme an einer bestimmten Veranstaltung für bestimmte Personengruppen eine Gefährdungslage auslösen würde, können anonymisierte Teilnahmelisten geführt werden.) Uns ist bewusst, dass nicht jedes Format mit Teilnahmelisten kompatibel scheint. Wir bitte Sie daher sich mit uns abzustimmen.
- Rechnungen und Originalbelege für entstandene Kosten:
Alle Belege, Rechnungen und Quittungen sind uns im Original einzureichen.
Hierzu zählen ebenso Honorar- und Ehrenamtsverträge mit dazugehöriger Rechnung (Honorar) bzw. mit Stundenliste (Ehrenamt), wenn solche Verträge geschlossen wurden.
Quittungen sollten einzeln auf eine A4- Seite aufgeklebt werden.
Wenn Fahrtkosten entstanden sind, erfolgt eine Reisekostenabrechnung:
Falls öffentlicher Nachverkehr oder Bahn genutzt wurden, reichen Sie uns bitte die Tickets ein.
Ansonsten können 20 Cent pro Km abgerechnet werden. Die Entfernung kann z.B. mit einem Google-Maps-Routenplaner nachgewiesen werden. - Zahlungsnachweise:
Wir brauchen einen Nachweis, dass alle geltend gemachten Kosten auch beglichen wurden. Dieser Nachweis kann bspw. über eine Kopie der Kontoauszüge zu allen Zahlungsvorgänge, die nicht bar ausgeführt wurden, erfolgen.
Ein gesonderter Zahlungsnachweis ist nicht nötig, wenn aus den Belegen selbst bereits hervorgeht, dass eine Zahlung erfolgte (z.B. bei Barquittungen oder Bestätigungen von Vorkassen).
- Belegliste:
- Wir freuen uns außerdem über 2-5 Fotos (digital). Teilen Sie uns dazu immer mit, ob wir die Bilder verwenden dürfen.
- Druckerzeugnisse (Bitte 3 Exemplare beilegen)
Sie haben noch Fragen?
Schreiben Sie uns unter: foerderung@buergerstiftung-halle.de
Oder rufen Sie uns an: 0345 - 68 58 796
In eigener Sache
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